Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter des Hundes. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. Die Hundesteuer beträgt ab dem 1. Januar 2012 für den ersten Hund 60,0 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund 120,00 Euro.
Sachbearbeiterin Steuern und Gebühren
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Dieses Kapitel soll Sie über grundlegende rechtliche Aspekte der Tierhaltung aufklären.
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