In den Ortsteilen Hohentengen, Bremen, Eichen, Günzkofen und Völlkofen stehen gemeindeeigene Wohnbauplätze zum Verkauf. In den Bauplatzpreisen sind jeweils die Kosten für die öffentliche Erschließung (Straße, Kanal, Wasser) beinhaltet.
Hier finden Sie Informationen zu Bebauungsplanverfahren in der Aufstellungsphase, an denen Sie sich beteiligen können. Die Beteiligung erfolgt je nach Verfahrensart mit einer sogenannten „Frühzeitigen Beteiligung“ und/oder einer „Offenlegung“.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Gemeinde Hohentengen hat gemäß §193 Abs.5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachter-ausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum 31.12.2010 beschlossen.
Bebauungsplän legt für einen Teil des Gemeindegebiets fest, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden über sogenannte Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt
Die Gemeinde hat einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Allgemeine Informationen zum Thema „Umgebungslärm“ sowie zum Lärmaktionsplan finden Sie hier.