Erschließungsbeiträge

Bauen, Sanieren und Wohnen

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Kämmerei

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03

    (07572) 7602-303

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Baulanderschließung

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.

Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an

  • das öffentliche Straßennetz,
  • die öffentliche Kanalisation,
  • das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
  • das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.

Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" und in der Lebenslage "Grundstück".

 

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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