Erschließungsbeiträge

Bauen, Sanieren und Wohnen

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Kämmerei

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03

    (07572) 7602-303

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Baustelle einrichten

Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie beachten, dass Sie für die Einrichtung einer Baustelle einige Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Lassen Sie eventuelle Altlasten (kontaminiertes Material, Chemikalien, giftige Substanzen und Ähnliches) fachgerecht entsorgen. Informationen dazu finden Sie in der Lebenslage "Grundstück".
  • Beantragen Sie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss beziehungsweise klären Sie Nutzungsmöglichkeiten.
  • Stellen Sie eine Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge her.
  • Vermeiden oder mindern Sie schädigende Einwirkungen auf den Boden. Setzen Sie bei größeren Bauvorhaben einen bodenkundlichen Baubegleiter ein. Erstellen Sie ein Bodenschutzkonzept und setzen Sie bei größeren Bauvorhaben einen bodenkundlichen Baubegleiter ein.
  • Beantragen Sie die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und eventuell Telekommunikation.
  • Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen benutzen, müssen Sie dies genehmigen lassen.
  • Eventuell müssen Sie der zuständigen Stelle die Einrichtung der Baustelle ankündigen (Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle nach Baustellenverordnung).
  • Bauschutt und Bauabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Details erfahren Sie bei Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Achtung: Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten.

Deshalb sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

  • Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas.
  • Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit.
  • Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an.
  • Schließen Sie frühzeitig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Brandversicherung ab.
  • Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrenpunkten, Beleuchtung).

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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