Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03
(07572) 7602-303
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