Wer mehrere Wohnsitze hat oder ins Ausland umzieht, muss seinen bisherigen Wohnsitz abmelden.
Für alle anderen Umzüge ist die Abmeldepflicht weggefallen, man muss sich also nur noch am neuen Wohnort anmelden.
Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01
(07572) 7602-201
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Informationen vom Service-BW Portal
Falls Sie mit Ihren Kindern umziehen, sollten Sie daran denken, die Kinder von der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung abzumelden, wenn durch den Umzug ein Wechsel dieser Einrichtungen notwendig wird.