Erschließungsbeiträge

Bauen, Sanieren und Wohnen

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Kämmerei

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03

    (07572) 7602-303

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Was muss ich wissen, wenn ich ein Gebäude kaufen möchte, das unter Denkmalschutz steht? Brauche ich eine spezielle Genehmigung, wenn ich mein unter Denkmalschutz stehendes Haus umbauen möchte?

Solche und andere Fragen stellen sich demjenigen, der ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt oder erwerben will.

Im Kapitel "Schutz von Kulturdenkmalen" erfahren Sie,

  • welche Aufgabe Denkmalschutz und Denkmalpflege haben,
  • was ein Kulturdenkmal ist,
  • wann für eine Baumaßnahme an einem denkmalgeschützten Gebäude eine Genehmigung benötigt wird und
  • welche Pflichten Eigentümer und Besitzer eines Kulturdenkmales erfüllen müssen.

Für die Erhaltung eines Kulturdenkmals können Sie als Eigentümer oder Besitzer eine finanzielle Unterstützung erhalten. Alles Wissenswerte hierzu finden Sie im Kapitel "Denkmalförderung".

Weiterführende Links zum Thema "Denkmalschutz" finden Sie im gleichnamigen Kapitel.

Weitere Lebenslagen

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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