Führerscheinanträge

Rund ums Auto

Zur Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen im Rathaus erforderlich.

Bei Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.

Der Antrag wird von der Gemendeverwaltung melderechtlich geprüft und an das Landratsamt Sigmaringen weitergeleitet. Sie benötigen hierzu den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag sowie ein Passbild, Sehtest und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Zuständiges Amt/Behörde

  • Meldebehörde

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01

    (07572) 7602-201

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Fahrgastbeförderung

Wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr beziehungsweise bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fahren möchten, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre. Sie können beantragen, ihn für bis zu weiteren fünf Jahren zu verlängern.

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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