Hundesteuer

Abgaben, Steuern & Gebühren

Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter des Hundes. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. Die Hundesteuer beträgt ab dem 1. Januar 2021 für den ersten Hund 80,00 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund 160,00 Euro. 

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