Abmeldung Wohnsitz

Umziehen

Wer mehrere Wohnsitze hat oder ins Ausland umzieht, muss seinen bisherigen Wohnsitz abmelden.

Für alle anderen Umzüge ist die Abmeldepflicht weggefallen, man muss sich also nur noch am neuen Wohnort anmelden. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Meldebehörde

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 2.01

    (07572) 7602-201

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Schulen und Kindertageseinrichtungen

Falls Sie mit Ihren Kindern umziehen, sollten Sie daran denken, die Kinder von der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung abzumelden, wenn durch den Umzug ein Wechsel dieser Einrichtungen notwendig wird.

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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