22.05.2020
Ab sofort ist auch wieder Unterricht in Blasinstrumenten und Gesang möglich
Die „Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen (Corona Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen - CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen)“ wurde am 21. Mai 2020 neu gefasst und notverkündet. Sie tritt am 22. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen vom 05.05.2020 außer Kraft.
Die Neufassung ermöglicht es den Musikschulen im Land in eine zweite Phase der sukzessiven Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichtsbetriebes einzutreten.
Gestattet ist nunmehr:
Es gelten besondere hygienische Voraussetzungen.
Für den gesamten Unterricht ist zwischen den teilnehmenden Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern - bei Blasinstrumenten und Gesang 2,5 Metern - einzuhalten.
Für Gruppenangebot gilt eine Raumgröße von mindestens 10 qm - bei Blasinstrumenten 40 qm - zur Verfügung zu stellen.
Für den Unterricht mit Blasinstrumenten gelten weitere besonderer Regelungen (siehe § 1 Absatz 2 Satz 2)
HIER finden Sie die CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen im Wortlaut.
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