Corona-Verordnung Schule
14.05.2020
vom 14. Mai 220
Mit der "Corona-Verordnung Schule" hat das Kultusministerium endlich die Bedingungen für die weiteren Schulöffnungen ab dem 185. Mai 2020 bekannt gegeben.
Die wesentlichen Punkte sind zusammengefasst:
- unterrichtet werden in den die Klassen4, 9 und 10, in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) die Klassenstufen 1a und 2, die Abschlussklassen der Berufsschulen, sowie Heimschulen
- für Berufsschulen gilt weiterhin: BK I, BK Ernährung und Erziehung, BK Soziales und BK Sozialpädagogik gelten nicht als Abschlussklassen
- für Auszubildende in den Bereichen Sozialpflege (Alltagsbetreuung) Altenpflegehilfe, Altendpflege und medizinische Fachangestellte sind für den Wiedereinstieg in den Unterricht ausschließlich analoge digitale Fernlernangebote zu nutzen
- kein fachpraktischer Sportunterricht (außer Vorbereitung auf fachpraktisches Abitur)
HIER finden Sie die Corona-VO Schule im Wortlaut