06.05.2020
Ausgenommen sind die Fächer Gesang und Blasinstrumente
In seiner Verordnung vom 5. Mai 2020 erlaubt das Kutursministerium wieder den Betrieb von Musik- und Jugendkunstschulen.
Ausgenommen sind die Fächer Gesang und Blasinstrumente.
Entsprechende Hygienmassnahmen zur Benutzung und Reinigung von Instrumenten und Geräten, Reinigung und Belüdtung des Raumes, Hand- und Flächendesinfektion ... sind einzuhalten.
Die Details der Verordnung finden Sie HIER.
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