Ab Mittwoch 6. Mai 2020 sind die Spielplätze wieder geöffnet
06.05.2020
Die Gemeinde hat zur Nutzung der Spielplätze eine Allgemeinverfügung erlassen.
- Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.
- Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal 10 Kinderbegrenzt.
- Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.
- 4. Speisen und Getränke dürfen (mit Ausnahme für Kleinkinder) auf dem Spielplatzgelände nicht verzehrt werden.
Die Allgemeinverfügung der Gemeindesteht Ihnen HIER als Download zur Verfügung.