04.05.2020
Das Sozial- und das Wirtschftsmiisterium haben die Lockerungen in der Corona-Verordnung durch entsprechende Verornugen genau festgelegt.
Hinweise für die Öffnung von Spielplätzen
Die Anzahl der Kinder wird vermutlich auf eine notwendige Fläche von 10m²/Kind beschränkt. Die Nutzung ist nur Kindern in Begleitung einer Aufsichtperson erlaubt. Das grundsätzlich geltende Kontaktverbot unter Wrwachsenen ist einzuhalten. Genauere Hinbweise (Aushang) folgen kurzfristig.
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