17.01.2021
am 16. Januar 2021 verkündet
Das Land hat heute die Änderung der CoronaVO zur Anpassung der Regelung bezüglich dem Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1f CoronaVO) beschlossen und notverkündet. Neben redaktionellen Änderungen ist auch eine inhaltliche Anpassung in § 1h CoronaVO (Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ambulante Pflegedienste), sowie die Zulassung von Abholung und Rückgabe von Medien in allen Bibliotheken (§ 1d Abs. 1Nr. 6 CoronaVO) erfolgt. Die Änderungen treten am 18. Januar 2021 in Kraft.
HIER finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung im Wortlaut
HIER finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung mit markierten Änderungen
Kurzfristig wurde der EU-Kommission und über diese den EU-Mitgliedstaaten mitgetilt, dass Pfizer wegen Umbauten im Werk Puurs die bereits zugesagte Liefermenge für die nächsten drei bis vier Wochen nicht wird vollständig einhalten können. Dies wird auch Auswirkungen auf die Impfstoff-Lieferungen nach Baden-Württemberg haben. Genaue Angaben hierzu liegen den Bundesländern noch nicht vor.
Baden-Württemberg hat bei den ersten Lieferungen die Hälfte für die Zweitimpfung zurückgehalten, damit jeder, der einen Termin vereinbart auch wirklich die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhält.
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