14.12.2020
ab 16. Dezember 2020
Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern.
Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende weitere Einschränkungen:
Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von den Schulen respektive den Kita-Trägern organisiert wird. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist – um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, appellierte Ministerpräsident Kretschmann.
Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund die Überbrückungshilfe auf und schafft Regeln für Teilabschreibungen, um mit den mit der Schließung verbundenen Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd absetzen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt.
Nicht betroffen von der Schließung sind:
Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es weiter Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben.Möglich sind Treffen mit vier Personen über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also in Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen.
Der engste Familienkreis bedeutet:
Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen.
Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel.
Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter folgenden Bedingungen möglich:
Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die Hygieneregeln aus der Corona-Verordnung umzusetzen. Auch sind sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet.
Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegepersonals mehrmals pro Woche verpflichtend eingeführt – das gilt auch für das Personal von mobilen Pflegediensten.
Sobald weitere Details feststehen, werden wir Sie natürlich im gewohnten Umfang hier informieren.
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