Änderungen für Studierende und Feuerwehr
02.11.2020
Studienbetrieb in Präsenz sowie Übungen und Lehrgänge für Feuerwehr werden ausgesetzt.
Durch die Änderung der Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst und Ergänzungen zur Corona-Verordnung gilt ab 02. November 2020 ...
- Der Studienbetrieb in Präsenz an Hochschulen wird bis einschließlich zum 30. November 2020 ausgesetzt, digitale und andere Fernlehrformate, bleiben unberührt.
- Zwingend erforderlicher Präsenzunterricht ist zulässig, hierüber entscheidet das Rektorat (insbesondere für Praxisveranstaltungen, die auf spezielle Räumlichkeiten angewiesen sind und nicht digital durchgeführt werden können).
- Das Hochschulgelände ist nur für Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige geöffnet, für die Hochschulbibliotheken gilt diese Einschränkung nicht.
- An Hochschulen sowie in Mensen und Cafeterien ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (ausgenommen im Außenbereich).
- Für das sportwissenschaftliche Studium finden die für den Spitzen- und Profisport erlassenen Rechtsverordnungen Anwendung, ist also möglich.
Aktuelle Fassung der Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst
Begründung der Änderungen
- Die Durchführung von Lehrgängen und Übungen ist grundsätzlich auszusetzen. Ausnahmen im Einzelfall sind nur möglich, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unvermeidbar ist.
- Der Dienstbetrieb der Jugendorganisationen mit Teilnehmerpräsenz muss ausgesetzt werden.
- Der Unterricht und Übungsdienst der Feuerwehrmusik mit Teilnehmerpräsenz muss ausgesetzt werden.
- Veranstaltungen müssen unterbleiben.
Hinweise für die Feuerwehr (mit aktuellen Ergänzungen)