06.10.2020
Ministerpräsident spricht von "Hab´ Acht-Stufe"
Aufgrund steigender Infektionszahlen und diffusem Ausbruchsgeschehen in einzelnen Landkreisen hat die Landesregierung die zweite Pandemiestufe ausgerufen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann appelliert eindringlich an die Menschen, sich an die Corona-Regeln zu halten. Kontrollen werden weiter verschärft. Im Einzelnen bedeutet dies
Dort, wo die Inzidenz über einen längeren Zeitraum hoch ist (über 35/100.000 Einwohner), werden die örtlichen Behörden regionale, durchaus auch empfindliche Einschränkungen vornehmen können, wie zum Beispiel die Teilnehmerzahlen für private Feiern zu begrenzen oder lokale Alkoholverbote auszusprechen.
Außerdem hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Änderung der Corona-Verordnung aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 29. September 2020 beschlossen.
Durch die den drei Pandemiestufen zugeordneten Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen lageabhängig eingedämmt und so verhindert werden, dass erneut noch weitreichendere Maßnahmen notwendig werden.
Ausbruchsgeschehen lokal abgrenzbar, Infektionsketten zum Großteil nachvollziehbar; Regionale Infektionsschutzmaßnahmen nach regionaler Stufe
Landesweite 7-Tage-Inzidenz unter 10/100.000 Einwohner
Die Pandemiestufe 1 stellt eine Art „stabile Phase unter den Bedingungen der Pandemie“ dar. Sie umfasst Regelungen und Maßnahmen gemäß der Haupt-Corona-Verordnung sowie den einzelnen Verordnungen bei moderaten Infektionszahlen. Diese zielen darauf ab, ein möglichst normales Leben mit der Pandemie zu ermöglichen. Das Ausbruchsgeschehen ist lokal klar abgrenzbar und die Infektionsketten können nachverfolgt werden.
Ziel aller Maßnahmen ist es, das öffentliche und private Leben so wenig einzuschränken wie möglich. Bereits in Pandemiestufe eins kann es temporär in einzelnen Stadt- oder Landkreisen zu einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35/100.000 Einwohner kommen. Dies hat regionale Maßnahmen zur Folge. Die Zahlen der Landkreise fließen zwar in die landesweite Berechnung ein, die Bewertung der landesweiten Lage bleibt jedoch hiervon zunächst unberührt.
Landkreisüberschreitende Ausbruchsgeschehen, zunehmend unklare Infektionsketten, gehäuftes Auftreten von großen Erkrankungsclustern, Zunahme von Ausbrüchen bei bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen
In der Pandemiestufe 2 („Anstiegsphase“) wird die landesweite 7-Tage-Inzidenz von 10/100.000 Einwohner überschritten und geht mit einem landesweiten diffusen Anstieg des Infektionsgeschehens oder einer absoluten Verdopplung der landesweiten wöchentlichen Fallzahlen in den zurückliegenden 14 Tagen einher. Ein diffuser, landesweiter Anstieg liegt vor, wenn über die Hälfte der Stadt- und Landkreise die 7-Tage-Inzidenz von 5/100.000 Einwohner überschreitet.
Ziel ist die Vorbereitung eines schnellen und bezüglich der Ausprägung des Infektionsgeschehens zielgenauen Handelns, damit mögliche Infektionsketten unterbrochen und Ausbrüche schnellstmöglich eingedämmt werden. Hierbei sind zusätzliche Maßnahmen wie Appelle an die Bevölkerung, die geltenden Regeln einzuhalten, die Kontrolle der geltenden Regeln auszuweiten sowie erste Einschränkungen in ausgewählten Lebensbereichen vorgesehen. Im Rahmen dieses Konzepts werden dazu Szenarien und zugehörige Handlungsleitfäden vorgelegt, die im Bedarfsfall sofort zur Verfügung stehen und in deren Umsetzung alle Beteiligten bereits instruiert wurden.
Starker, gegebenenfalls exponentieller Anstieg der Infektionszahlen mit zumeist nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten
Der Eintritt in Pandemiestufe 3 („Kritische Phase“) wird definiert durch Überschreitung der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 35/100.000 Einwohner. Es besteht ein starker, gegebenenfalls exponentieller Anstieg der Fallzahlen mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten. Verschärfte Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind, werden umgesetzt. Diese sind insbesondere erforderlich, um das Gesundheitswesen nicht an seine Kapazitätsgrenzen zu bringen.
Ziel ist es, die aufgetretene Infektionswelle schnellstmöglich zum Abklingen zu bringen und zusätzliche weitreichendere Maßnahmen, wie einen landesweiten Lockdown zu verhindern. Reichen die für Pandemiestufe drei vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens einzudämmen, können jederzeit die erforderlichen Verschärfungen vorgenommen werden.
Asführliche Informationen zum Pandemier-Stufen-Kozept der Landesregierung finden Sie HIER.
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