Erschließungsbeiträge

Bauen, Sanieren und Wohnen

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Kämmerei

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03

    (07572) 7602-303

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen

Ihr Bauvorhaben muss an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen angeschlossen sein.

Die Gemeinden erheben für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Erschließungsanlagen (z.B. für öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge. Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten. Die Einzelheiten regeln die Gemeinden in Satzungen. Bereits mit Beginn der Herstellung der Erschließungsanlagen kann die Gemeinde von Ihnen eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag verlangen.

Außerdem müssen Sie folgende Kosten einplanen:

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Der Abwasserbeitrag ist ein ähnlicher Beitrag wie der Erschließungsbeitrag. Damit wird die Herstellung von öffentlichen Abwasseranlagen (z.B. öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken) finanziert. Hierbei werden die umlagefähigen Kosten auf die Begünstigten umgelegt. Die Höhe des Abwasserbeitrags ist in der kommunalen Abwassersatzung geregelt.
Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ihres Grundstückes ist das örtliche Versorgungsunternehmen, meist ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde selbst zuständig. Den Namen und die Anschrift des Unternehmens können Sie bei Ihrer Gemeinde erfahren. Die laufenden Kosten für Wasser und Abwasser werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Kanalhausanschlusskosten

Von Ihrem Wohnhaus muss ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gelegt werden. Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie als Grundstückseigentümer tragen.

Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie deren Hausanschlusskosten

Diese Leitungen liegen in der Regel in den Straßen, von wo aus die einzelnen Hausanschlüsse abgehen. Die Kosten der Erstellung einer Hauptleitung und die einzelnen Anschlüsse für Gas, Strom und Wasser werden in der Regel durch eine Umlage finanziert. Nachdem Sie an das Netz angeschlossen worden sind, können Sie Strom und Gas über spezielle Versorgungsunternehmen beziehen. Mit diesen schließen Sie einen individuellen Vertrag. Aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes können Sie Ihren Stromanbieter frei wählen. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen.

Telefonanschluss und Kabelfernsehen

Die Telefonleitung und die Leitung für das Kabelfernsehen müssen eventuell neu verlegt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Telefon- beziehungsweise Kabelanbieter, welche Kosten Ihnen entstehen. Die Telefonleitung wird in der Regel kostenlos zu Ihrem Haus verlegt. Sie müssen nur die Kosten für die Anschlüsse im Gebäude tragen. Für die Verlegung der Leitungen für das Kabelfernsehen müssen in der Regel Sie die Kosten tragen.

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren setzen die Stadt- und Landkreise durch Satzung fest. Einen Überblick über die Abfallgebühren, die von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich ausfallen können, bietet die jährliche Abfallbilanz des Umweltministeriums.

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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