Erschließungsbeiträge

Bauen, Sanieren und Wohnen

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist immer eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen müssen. 

Zuständiges Amt/Behörde

  • Kämmerei

    Gebäude Rathaus, Raum Zi. 3.03

    (07572) 7602-303

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens

Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern? Dann müssen Sie sich zuerst darüber informieren, ob und wie Sie auf dem Grundstück bauen dürfen beziehungsweise welche Vorgaben Sie bei einer Änderung, Erweiterung oder gegebenenfalls Neubebauung des Grundstücks beachten müssen. Ziehen Sie bereits in diesem Stadium einen Architekten hinzu und führen Sie erste Gespräche mit den zuständigen Behörden.

Zur Planung Ihres Neubaus gehört zunächst die Auswahl des Grundstücks. Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an Lage, Umgebung und an das Grundstück selbst stellen und klären Sie die planungsrechtlichen Vorgaben durch die Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Nicht unerheblich ist es auch zu klären, ob das Grundstück bereits erschlossen ist (z.B. ob auf dem Grundstück bereits ein Kanal-, Strom- und Gasanschluss vorhanden ist). Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Baulanderschließung".

Nähere Informationen darüber, was Sie beim Umbau eines Gebäudes beachten sollten, finden Sie im Kapitel "Umbau/Sanierung/Modernisierung".

Mithilfe der verschiedenen Pläne (Bebauungs-, Flächennutzungsplan), gesetzlichen Regelungen und Unterlagen können Sie sich ein Bild davon machen, welche Vorgaben für das Grundstück gelten und bei einer Bebauung eingehalten werden müssen. In den Kapiteln "Allgemeine Rahmenbedingungen" und "Besondere Rahmenbedingungen" finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften im Baurecht (z.B. Abstandsvorschriften, Planung der Stellplätze oder naturschutzrechtliche Vorgaben, die Sie beim Bau berücksichtigen müssen).

An wen Sie sich wenden können, um bei der Planung des Gebäudes professionelle Unterstützung zu erhalten, lesen Sie im gleichnamigen Kapitel.

Achten Sie darauf, dass Sie gleich zu Beginn der Bauvorbereitung auch die Planung der Heizungsanlage mitbedenken, da der Platzbedarf und die Vorgaben an die Räumlichkeiten je nach Art der Heizungsanlage sehr unterschiedlich sein können.

Weitere Lebenslagen

Kontakt

Gemeinde Hohentengen
Steige 10
88367 Hohentengen
Tel. 07572 / 7602-0

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