Gewerbe, Beruf und Wirtschaftsförderung
Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Es ist anzuraten, Ihr Vorhaben mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt rechtzeitig zu erörtern.
Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht muss jedoch vorhanden sein.
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Zentrales Sekretariat / Vorzimmer Bürgermeister
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Informationen vom Service-BW Portal
Im Gesundheitsdialog Baden-Württemberg erhalten Sie Informationen zum Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg, zur Landesgesundheitskonferenz und zu den Gesundheitsdialogen auf Ebene des Landes, sowie der Land- und Stadtkreise und der Städte und Gemeinden.
Auf der Ebene der Landkreise und Stadtkreise sind die Kommunalen Gesundheitskonferenzen wichtige Partner des Landes zur Umsetzung des Zukunftsplans Gesundheit.
Im Gesundheitsatlas Baden-Württemberg sind landesweite und regionale Gesundheitsinformationen in Form von Tabellen, Karten und Berichten zu folgenden Themen abrufbar:
Vertiefende Informationen